Buchungsplattformen und Servicegebühren: Welche Kosten sind erlaubt?
Wer seine möblierte Wohnung auf Zeit vermieten möchte, nutzt oft Plattformen wie Airbnb, Wunderflat oder andere Vermittlungsportale. Doch welche Gebühren sind dort überhaupt erlaubt? Und welche Kosten sollten Gastgeber:innen genau im Blick behalten? Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
#### Welche Servicegebühren fallen an?
Plattformen finanzieren sich durch verschiedene Servicegebühren, die entweder von den Gastgeber:innen, den Gästen oder beiden Seiten erhoben werden. Hier einige Beispiele:
Airbnb: Nutzt meist ein geteiltes Gebührensystem. Gastgeber:innen zahlen ca. 3–15 % an Airbnb, während Gäste oft zusätzlich 14 % oder mehr als Servicegebühr bezahlen.
Wunderflat: Funktioniert ähnlich, verlangt aber in der Regel eine prozentuale Gebühr vom Vermieter.
Andere Plattformen: Manche Portale setzen auf feste Monatsgebühren oder eine Pauschale pro Buchung.
UrbanBnB: Wir erheben keine Servicegebühr! Unsere Preise sind fair und transparent, sodass weder Gastgeber:innen noch Gäste versteckte Kosten befürchten müssen.
#### Sind diese Gebühren rechtlich zulässig?
Grundsätzlich dürfen Plattformen Servicegebühren erheben, solange sie transparent kommuniziert werden. Wichtige Punkte aus der Rechtslage:
Preisangabenverordnung (PAngV): Vermieter:innen müssen den Gesamtpreis für Gäste klar ausweisen. Versteckte Kosten sind unzulässig.
Mietrechtliche Aspekte: Servicegebühren, die die Miete unzulässig erhöhen, könnten im Einzelfall als Umgehung des Mietrechts gewertet werden.
Verbraucherschutz: Plattformen dürfen keine irreführenden Preisangaben machen oder Kosten verschleiern.
Bestellerprinzip: In Deutschland gilt das Bestellerprinzip, das bedeutet, dass derjenige, der eine Dienstleistung in Auftrag gibt, auch für die Kosten aufkommen muss. Das ist insbesondere bei Maklerprovisionen relevant, kann aber auch für Buchungsplattformen eine Rolle spielen. Wer also als Gastgeber:in eine Plattform nutzt, um Gäste zu finden, muss sich bewusst sein, dass die anfallenden Gebühren zulässig, aber nicht zwingend notwendig sind. Es lohnt sich also, zu hinterfragen, ob man diese Kosten wirklich bezahlen möchte oder ob es Alternativen gibt.
#### Dürfen Gastgeber:innen die Servicegebühren auf den Gast umlegen?
Das kommt auf die Plattform und die Gestaltung des Angebots an:
Explizite Zusatzkosten: Gastgeber:innen dürfen keine versteckten Servicegebühren auf den Mietpreis aufschlagen, ohne dies deutlich zu machen.
Integrierte Preise: Viele Vermieter:innen kalkulieren die Plattformgebühren direkt in den Mietpreis ein.
Zusätzliche Gebühren für Reinigung & Co.: Solange diese klar angegeben werden, sind sie in der Regel erlaubt.
#### Tipps für Gastgeber:innen
Kalkulation prüfen: Die Gebühren sollten von Anfang an in die Mietpreisberechnung einfließen.
Preistransparenz: Achte darauf, dass der Endpreis für Gäste nachvollziehbar ist.
Alternative Plattformen prüfen: Nicht jede Plattform ist gleich – manche haben fairere Konditionen.
Direktbuchungen erwägen: Wer möglichst unabhängig sein möchte, sollte auch an Direktbuchungen denken.
#### Fazit: Augen auf bei den Plattformgebühren!
Buchungsplattformen erleichtern die Vermittlung, doch die Gebührenstruktur sollte genau beachtet werden. Solange die Kosten transparent sind und korrekt kalkuliert werden, steht einer erfolgreichen Vermietung nichts im Weg. Gastgeber:innen sollten jedoch die Preise und Vertragsbedingungen im Blick behalten, um nicht in eine Kostenfalle zu geraten. Bei UrbanBnB setzen wir auf klare und faire Preisstrukturen – ohne versteckte Servicegebühren!