Corona Aktuell: Wichtig für Gastgeber und Gäste die 3-G Methode - Info von urbanbnb
Aktuell 16.08.2021:
In Baden Württemberg ist seit heute eine neue Corona Verordnung in Kraft getreten. Dementsprechend müssen alle Beherbergungsgäste bei Check Inn einen gültigen 3 G Nachweis erbringen. 3G: „Geimpft, Genesen, Getestet“
### 3G: „Geimpft, Genesen, Getestet“
Seit Montag bestimmt nicht mehr die Inzidenz den Alltag in Baden-Württemberg - sondern die 3G-Regel. Für Ungeimpfte bedeutet das eine Testpflicht in vielen Bereichen.
Die vier Inzidenzstufen, die bisher für Einschränkungen entscheidend waren, fallen weg. Stattdessen wird die sogenannte 3G-Regel ausgeweitet. Das bedeutet, dass bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens nur noch Menschen offenstehen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss einen negativen Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist.
In Beherbergungsbetrieben, wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienparks, Sharing-Unterkünfte, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze, ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
Schnelltests sind noch bis zum 11. Oktober kostenlos, müssen ab dann aber bundesweit selbst gezahlt werden. Gratis sind sie dann nur noch für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt - wie Schwangere oder Kinder und Jugendliche.
Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereichen wie Kultur, Gastronomie, Übernachtungen etc. reicht ein Antigen-Schnelltest aus.
Info Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-zum-16-august-2021/