Datenschutz als Gastgeber von Ferienwohnungen oder Gästezimmern - urbanbnb erklärt
Datenschutz in Ferienunterkünften: Was Gastgeber wissen müssen! Erfahren Sie in unserem neuen Blogbeitrag, warum die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung auch für Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern von entscheidender Bedeutung ist. Von der Speicherung von Gästedaten bis zur Offenlegung von Informationen - wir klären auf!
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt die bereits vorhandenen nationalen Regelungen. In Deutschland gibt es schon lange einen umfassenden Datenschutz, doch vielen war dies bisher nicht bewusst. Jetzt sind die Anforderungen höher und es drohen strengere Strafen bei Verstößen.
##### Welche Gastgeber sind betroffen?
Jeder. Denn jeder Gastgeber erhält Namen, Anschriften und weitere Daten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen, zum Beispiel von uns mit der Buchungsbestätigung, und speichert diese als E-Mail oder in seinem Gastgeber-Account ab.
##### Darf man als Gastgeber personenbezogene Daten speichern?
Ja. Denn man speichert in der Regel nur die Daten, die man zur Buchungsabwicklung benötigt, also Name, Kontaktdaten und Rechnungsanschriften. Solche Daten gehören zur Zweckbindung, da ohne diese die Buchung als Gastgeber nicht abgewickelt werden kann. Jeder Gastgeber sollte dabei das Prinzip der Datenminimierung beachten. Unnötige Daten werden normalerweise nicht gespeichert, da sie keinen Nutzen für den Gastgeber haben.
##### Bei Anreise: Gästeschein erlaubt?
Bei der Anreise füllt man den Gästeschein aus und erfasst somit die Ausweisdaten eines Gastes. Auch das gehört zur Zweckbindung und ist gesetzlich (Meldegesetz) notwendig.
Unsere Gastgeber versenden in der Regel auch keine Newsletter an ihre Gäste. Dafür wäre eine aktuelle Zustimmung von jedem Gast erforderlich.
M##### Muss man als Gastgeber die gespeicherten Daten offenlegen und Auskunft darüber geben, was man damit macht?
Ja. Gäste haben ein ausdrückliches Auskunftsrecht. Der Gast kann fordern, Einsicht in die Bearbeitung und Speicherung seiner Daten zu erhalten. Er kann auch verlangen, dass seine Daten berichtigt oder gelöscht werden. Das Recht auf Löschung der Daten gilt allerdings nur für diejenigen, die nicht für die Steuererklärung sowie für das Meldegesetz benötigt werden und für die es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt.
#####Darf man die personenbezogenen Daten als Gastgeber an Dritte weitergeben?
Nein. Ausnahmen:
-Aufgrund des Meldegesetzes muss man nachweisen können, wer übernachtet hat. Diese Daten können von der Polizei eingefordert werden und gehören zur Zweckbindung, also ist das in Ordnung.
- Oder Sie leiten Daten an urbanbnb weiter, weil der Gast vor Ort verlängert und seine Buchung ändert und dies Ihnen statt uns mitteilt. Auch diese Daten rund um die Buchung gehören zur Zweckbindung und sind damit in Ordnung.
Diese Informationen sind keine Rechtsberatung und sollen auch nicht als solche verstanden werden. Die DSGVO umfasst 260 Seiten und kann hier heruntergeladen werden - Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/datenschutzgrundvo-liste.html