E-Rechnung ab 2025: Was Gastgeber wissen sollten - Antworten von Markus Urban
E-Rechnungspflicht ab 2025: Keine Panik! Für die meisten Gastgeber bleibt alles beim Alten. Markus Urban von urbanbnb klärt auf, was wichtig ist.
#### E-Rechnung ab 2025: Was Gastgeber wissen sollten
Das Thema Steuern ist nicht unbedingt ein Lieblingsgesprächsstoff – aber hey, manchmal muss es eben sein. Ab 1. Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnung für Unternehmen (B2B) Pflicht. Klingt kompliziert? Keine Sorge, hier kommt gleich die Entwarnung: Für 90 % unserer Gastgeber ändert sich nichts.
Die neue Regelung betrifft nur Umsätze zwischen Unternehmen, also das sogenannte B2B-Geschäft. Privatgäste? Nicht betroffen. Grenzüberschreitende Buchungen? Ebenfalls nicht betroffen. Sie sind nur dann betroffen, wenn Sie gewerblich tätig sind und Firmengäste beherbergen – und das Unternehmen dieser Gäste einen Sitz in Deutschland hat.
Unsere monatliche Abrechnung an Sie bleibt übrigens wie gewohnt bestehen. Kein Grund, jetzt schon nervös nach digitalem Rechnungs-Chaos zu googeln.
Aber warum das Ganze überhaupt? Im März 2024 hat der Gesetzgeber das Wachstumschancengesetz beschlossen, um mehr Digitalisierung in die Buchhaltung zu bringen. Klingt fancy, oder? Es geht darum, Bürokratie abzubauen und Steuerhinterziehung zu verhindern.
Für die meisten unserer Gastgeber gibt es also keinen Handlungsbedarf. Wenn Sie als Privatvermieter tätig sind und Ihre Einnahmen über die Einkommenssteuer (Anlage V) angeben, dürfen Sie entspannt bleiben.
Wer allerdings gewerblich unterwegs ist, sollte wissen: Ab 2025 müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeitet werden können. Kleinunternehmer haben noch etwas mehr Zeit – bis spätestens 2028 müssen auch sie E-Rechnungen stellen können. Bis dahin heißt es: durchatmen, sich in Ruhe informieren und gegebenenfalls die passende Software anschaffen.
Falls Sie sich jetzt doch fragen, ob Sie betroffen sind, werfen Sie einen Blick auf die Angebote Ihrer IHK oder fragen Sie Ihren Steuerberater.
Unser Fazit? Wer privat Gäste empfängt, bleibt von der Regelung verschont. Wer Firmengäste hat, sollte das Thema rechtzeitig angehen – aber keine Panik, Sie haben noch Zeit.
Jetzt aber genug von Steuern. Genießen Sie Ihren 3. Advent und lassen Sie sich die Weihnachtskekse schmecken!
Herzliche Grüße
Markus Urban von urbanbnb