Ferienwohnung und Zeitwohnen von der Steuer absetzen
Durch die Vermietung von einer Ferienwohnung kommt es in der Steuererklärung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
### möbliert vermieten als Privatperson
#### bei urbanbnb versteuern Sie auch privat Ihre Immobilie
Durch die Vermietung von einer möblierten Wohnung auf Zeit bzw. als Ferienwohnung kommt es in der Steuererklärung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Im Gegensatz zu manchen Ferienportalen, bieten wir von urbanbnb die Vermietung auf Zeit als möblierte Wohnung an ab 1 Monat. Deshalb kommt es auch zu keiner gewerblichen Tätigkeit, wie bei Ferienportale.
Denn dort ist die Ferienwohnung oft in einem Feriengebiet. Auch die Verwaltung und Vermietung durch eine Feriendienstorganisation gibt es da oft. Auch wenn Sie zum Beispiel bei Airbnb nur Kurzzeitvermietung machen und dort eine Zwischenorganisation, ähnlich wie eine Feriendienstorganisation eingeschaltet haben, ist das ein Anzeichen für gewerbliche Tätigkeit, da dies ja dann eher als pensionartiger Betrieb eingeschätzt wird vom Finanzamt.
Das ist unnötig, weil dann entstehen somit Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, dann müssen Sie, abgesehen von den Einkommensteuern/Körperschaftssteuern auch Gewerbesteuern gezahlt werden.
Bei urbanbnb handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, hier gelten die erzielten Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Denn wir schauen nach Monatsgäste. Diese buchen oftmals als Art Probemonat zuerst ein Monat, verlängern dann immer weiter und bleiben so im Schnitt um die 7,8 Monate oder länger.
### Einkommensteuer: Ihre Einkünfte aus der Vermietung an Gäste versteuern
Wie Sie bereits wissen, müssen Sie alle Einkünfte in Deutschland versteuern – auch die, die Sie durch Vermietung oder Verpachtung erwirtschaften. Dabei bemisst sich die Höhe der Einkommensteuer an der Höhe Ihres Einkommens. Das heißt: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
Der Steuersatz beginnt derzeit bei 14 Prozent und kann ansteigen bis zur maximalen Steuer, dem sogenannten Spitzensteuersatz. Dieser lag 2021 bei 42 Prozent der Einnahmen und wird bei Einkünften ab 57.919 Euro pro Jahr fällig.
Zusätzlich zum Spitzensteuersatz gibt es noch die sogenannte Reichensteuer. Alle Personen, die pro Jahr mindestens 274.613 Euro verdienen, müssen diesen Steuersatz entrichten. Er liegt bei 45 Prozent der Einnahmen.
Der einzige Fall, wann Sie Ihr Einkommen nicht versteuern müssen, ist, wenn dieses unter 9.744 Euro pro Jahr lag – so der Stand 2021. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Ab Einnahmen, die darüber liegen, müssen Sie immer Einkommensteuer entrichten.
Wichtig: Hier ist stets vom tatsächlich zu versteuernden Einkommen die Rede. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen nach Abzügen herangezogen wird. Nicht Ihr Brutto-Einkommen, sondern Ihr Netto-Einkommen zählt. Was genau sich vom Einkommen abziehen lässt, erklären wir Ihnen im weiteren.
### Welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können
Werbungskosten beispielsweise unser Honorar
Verwaltungskosten
Versicherungsbeträge
Reparaturkosten und Instandhaltungskosten
Finanzierungsaufwendungen wie Zinsen und Kreditzinsen
Müllgebühren und Reinigungskosten
Internet
Nebenkosten wie Heizung, Strom, Gas, Wasser
Gebäudeversicherung
Gebühren und Honorare für Steuerberatung
Grundsteuer
Kontoführung
aber auch als einmalige Kosten:
Grunderwerbsteuer
Umbaumaßnahmen und Handwerkerkosten
Maklerkosten
Möbel und Ausstattung
Bewahren Sie also unbedingt alle Rechnungen rund um die Vermietung Ihrer Wohnung gut auf, damit Sie sie als Belege für Ausgaben bei Ihrer Steuererklärung parat haben.
Kleinvieh macht auch Mist:
Fahrtkosten
Fahrten, die Gastgeber im Zusammenhang mit ihrer vermieteten Wohnung oder Zimmer machen, können sie als Reisekosten von der Steuer absetzen.
Bürokosten
Als Gastgeber telefoniert man mit dem Gast, um Anreise abzustimmen. Oder tauscht Emails aus. Hat auch mal Schreibbedarf für Quittungsblock, Stifte etc. - dies kann als Bürokosten geltend gemacht werden. Denn auch Kleinvieh macht Mist.
und natürlich auch Bettwäsche und Putzutensilien
Alle Dekosachen, Bettwäsche, Handtücher, Besteck, Töpfe, Tischdecken, Gläser und natürlich auch Reinigungsuntensilien wie Staubsauger, Putzmittel etc. - abziehen von der Steuer.
### Aktuell: Corona Mietverluste
Wer Gewinn versteuern muss, kann auch Verlust absetzen. Wer seine Ferienwohnung mit Verlust vermietet, kann daher diese voll steuerlich geltend machen.
Gerade durch den Coronaeinbruch kam es zu einer niedrigeren Auslastung bei Teilen unserer Gastgebern. Gerade die Objekte, die auch eher Tageweise belegt werden.
Die Frage ist von welcher Basis geht man aus. Also welche Auslastungsquote legt man zugrunde. Das Finanzamt will natürlich so niedrig wie möglich in diesem Moment ansetzen, der Steuerzahlender eine hohe Auslastungsquote. Diese muss er aber nachweisen im Detail, sonst nimmt das Finanzamt eine ortsübliche. Und genau darüber wird gestritten, was ist Ortsüblich.
Das schöne als Urbanbnb-Gastgeber:
Bei uns liegt die Auslastung im Schnitt bei 95%. Das können Sie mit uns konkret nachweisen für die Jahre davor. Und dann können Sie für die Zeit Corona, falls Sie hier Leerstand haben, auch 95% als Basis nehmen, um Ihren Verlust zu ermitteln.
### Fazit:
Lassen Sie sich nicht von der Steuer abschrecken. Denn hinter den Steuern stecken viele Vorteile für Sie, durch welche die Investition an sich und auch die Vermietung an Gäste günstiger und lukrativer werden kann als Dauervermietung. Um keinen Steuervorteil zu verpassen, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Und lassen Sie sich am besten schon jetzt für Ihre Vermietung auf unserem Portal eintragen.
Registrieren Sie sich dazu gleich als Gastgeber auf https://www.urbanbnb.de