Homeoffice-Pauschale für Vermieter (2025): So setzen Sie Verwaltungskosten steuerlich richtig ab
Vermieter können Verwaltung von zuhause steuerlich absetzen. Wann Homeoffice-Pauschale gilt und wann ein Arbeitszimmer anerkannt wird.
Viele Vermieter erledigen die Verwaltung ihrer Mietobjekte von zuhause aus: Mietverträge vorbereiten, Nebenkostenabrechnungen erstellen, Handwerker koordinieren, Inserate einstellen oder mit Mietern kommunizieren. Die Frage ist daher völlig berechtigt: Kann ich die Zeit am Schreibtisch steuerlich absetzen?
Die Antwort lautet: Ja – aber wie genau, hängt davon ab, wo Sie arbeiten.
Das Finanzamt unterscheidet zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer. Diese beiden Modelle schließen sich gegenseitig aus. Deshalb ist wichtig zu verstehen, welches für Sie passt.
##### 1. Homeoffice-Pauschale für Vermieter
Wenn Sie keinen eigenen Raum ausschließlich für die Vermietung nutzen (also z. B. am Esstisch, im Wohnzimmer oder im Gästezimmer arbeiten), können Sie die Homeoffice-Pauschale absetzen.
6 Euro pro Tag
maximal 1.260 Euro pro Jahr
wird in der Anlage V als Werbungskosten eingetragen
Voraussetzung:
Sie haben an diesen Tagen tatsächlich Vermietungsaufgaben erledigt (auch kurzer zeitlicher Aufwand ist ausreichend). Eine einfache Kalendernotiz reicht als Nachweis.
Beispiel:
Sie verwalten Ihre Wohnung 2–3 Tage pro Woche → etwa 100 Tage pro Jahr → 600 Euro Werbungskosten.
##### 2. Häusliches Arbeitszimmer für Vermieter
Wenn ein Raum nahezu ausschließlich für die Vermietung genutzt wird, kann er steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtig:
Ein Arbeitszimmer darf keine zweite Funktion haben.
Kein Gästebett, kein Stauraum, keine Hobby-Ecke.
Dann können anteilig Raumkosten abgesetzt werden:
- Gebäude-/Mietkosten
- Energie
- Reinigung
- Renovierung
- Gebäudeversicherung
Das lohnt sich besonders, wenn:
- mehrere Wohnungen verwaltet werden
- regelmäßig Zeit dafür aufgewendet wird
Aber:
Sobald das Arbeitszimmer angesetzt wird, entfällt die Homeoffice-Pauschale komplett.
##### 3. Häufige Fehler
Arbeitszimmer absetzen, obwohl der Raum privat mitgenutzt wird: führt fast sicher zur Ablehnung.
Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren wollen - nicht erlaubt.
Keine Dokumentation der Homeoffice-Tage - leichtes Risiko bei Nachfragen (ein Kalender löst das sofort).
Fazit
Ja, Vermieter können Verwaltung von zuhause steuerlich absetzen.
Die entscheidende Frage lautet:
Haben Sie einen eigenen Raum ausschließlich für die Vermietung – oder nicht?
Wenn nein: Homeoffice-Pauschale (einfach, unbürokratisch).
Wenn ja: Arbeitszimmer (größerer Steuervorteil möglich).
Beides gleichzeitig geht nicht.
Die tatsächliche Nutzung entscheidet.