Ist Wohnen auf Zeit erlaubt? urbanbnb klärt auf: Teilungserklärung, Eigentümerversammlung & das BGH-Urteil
Wohnen auf Zeit erlaubt? urbanbnb klärt auf: Was Teilungserklärungen wirklich regeln dürfen – mit BGH-Urteil & Expertenwissen vom Familienunternehmen urbanbnb, einer der ältesten Zeitwohnagenturen Deutschlands.
Wem gehört eigentlich die Entscheidung, wie eine Eigentumswohnung genutzt wird? Und darf eine Eigentümergemeinschaft befristetes Wohnen auf Zeit verbieten? Diese Fragen begegnen uns bei urbanbnb, einem der ältesten und größten Anbieter für möbliertes Wohnen auf Zeit in Deutschland, regelmäßig.
Seit 1996 vermitteln wir als Familienunternehmen erfolgreich Wohnungen an Zeitmieter – und kennen die rechtlichen, praktischen und menschlichen Herausforderungen genau. In diesem Beitrag klären wir, was erlaubt ist, was nicht – und warum Wohnen auf Zeit nicht mit Ferienvermietung gleichzusetzen ist.
Was bedeutet „Wohnen auf Zeit“?
Wohnen auf Zeit heißt: Eine möblierte Wohnung wird über mehrere Wochen oder Monate vermietet – an Berufspendler, Projektmitarbeiter, Studierende oder Menschen in Trennungs- oder Übergangsphasen. Kurz gesagt: Gäste, die leben – nicht nur übernachten.
Im Gegensatz zur touristischen Kurzzeitvermietung gibt es hier keinen täglichen Wechsel und keine hotelähnlichen Leistungen wie Zimmerservice oder Frühstück.
#### Was steht in der Teilungserklärung – und was darf die WEG entscheiden?
In Wohnungseigentümergemeinschaften regelt die Teilungserklärung, wie eine Einheit genutzt werden darf. Doch was, wenn die Eigentümerversammlung plötzlich beschließt, befristetes Vermieten zu untersagen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu ein klares Urteil gefällt (Az. V ZR 112/18):
Wohnen bleibt Wohnen – auch wenn es befristet ist.
Eine Eigentümergemeinschaft darf Wohnen auf Zeit nicht einfach mehrheitlich verbieten, solange die Nutzung weiterhin Wohnzwecken dient und keine gewerbliche Prägung aufweist.
#### Warum ist das Urteil des BGH so entscheidend?
Im Urteil stellte der BGH klar, dass bestimmte Rechte von Wohnungseigentümern mehrheitsfest sind – darunter die Zweckbestimmung „Wohnen“. Selbst eine qualifizierte Mehrheit kann daran nichts ändern, wenn nicht alle Eigentümer einstimmig zustimmen.
Die befristete Vermietung an Zeitmieter ist damit rechtlich zulässig, solange keine hotelähnliche Nutzung oder störendes Verhalten vorliegt.
#### Was ist der Unterschied zur Ferienvermietung?
urbanbnb grenzt sich klar von touristischen Tagesvermietungen ab:
Keine täglich wechselnden Gäste, kein Partytourismus – sondern geprüfte, beruflich oder privat motivierte Mieter, die eine Wohnung wie ein Zuhause nutzen.
Touristische Vermietung kann durch die WEG eingeschränkt werden – Wohnen auf Zeit nicht, solange es sich um echte Wohnnutzung handelt.
#### urbanbnb – Erfahrung, die Sicherheit gibt
Als eine der ersten Zeitwohnagenturen Deutschlands wissen wir: Wohnrecht ist Vertrauenssache. Seit fast 30 Jahren setzen wir auf Qualität, rechtliche Klarheit und faire Bedingungen – für Eigentümer und Gäste gleichermaßen.
Unsere Angebote richten sich bewusst an Menschen mit längerem Aufenthalt, nicht an Touristen. urbanbnb steht für nachhaltige Wohnkonzepte, nicht für schnellen Durchlauf.
#### Fazit: Wohnen auf Zeit ist erlaubt – und urbanbnb macht es richtig
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Zeitwohnen ist zulässige Wohnnutzung, selbst in WEGs mit Teilungserklärung – solange keine Hotelstrukturen entstehen. Das bestätigt auch der BGH.
urbanbnb steht seit 1996 für professionelles Zeitwohnen mit rechtlicher Sicherheit, persönlicher Betreuung und geprüfter Qualität.