Neues für urbane Gastgeber - Steuerliche Änderung 2024 - urbanbnb informiert
Steueränderungen 2024 für Vermieter: Das sollten Sie wissen! Erfahren Sie, welche steuerlichen Änderungen ab 2024 für Vermieter gelten. Von höheren Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur geplanten Freigrenze für Mieteinnahmen – urbanbnb informiert Gastgeber über wichtige Neuerungen. Jetzt mehr erfahren!
Geringwertige Wirtschaftsgüter erhalten höhere Grenze:
Aktuell können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu 800 € (ohne Umsatzsteuer) sofort abgezogen werden. Geplant ist eine Anhebung dieser Grenze auf 1.000 € pro Wirtschaftsgut. Zudem sollen die Regelungen für Sammelposten angepasst werden.
### Für gewerbliche Vermieter:
Die Sonderabschreibung für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschreiten, soll von 20 % auf 50 % der Investitionskosten erhöht werden. Eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird ermöglicht, wenn sie nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt wurden.
### Geplante Freigrenze für Mieteinnahmen:
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sollen Mieteinnahmen nur noch über 1.000 € im Jahr besteuert werden. Einnahmen können auf Antrag als steuerpflichtig behandelt werden, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.
### Degressive Abschreibung für neue Mietobjekte:
Das Wachstumschancengesetz sieht eine degressive Abschreibung von 6 % pro Jahr für Wohngebäude vor. Diese kann auch für Objekte außerhalb Deutschlands in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum gelten.
### Günstige Baukredite für Familien:
Ein neues Förderprogramm über die KfW erleichtert den Kauf und Neubau von klimafreundlichem Wohneigentum für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25 % für 35 Jahre Kreditlaufzeit.
Höherer Grundfreibetrag ab 2024:
Der Grundfreibetrag wird voraussichtlich von 10.908 € (2023) auf 11.604 € (2024) angehoben.
Bitte beachten Sie, dass dies lediglich ein Überblick von urbanbnb ist und keine steuerliche Beratung darstellt. Für eine genaue Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
### Weitere Infos zu Steuerlichen Absetzbarkeit als Gastgeber im Bereich urbanes Wohnen:
https://www.urbanbnb.de/blog/107?lang=de