Schlechtes Wetter im Urlaub: Preisminderung für Reisende?
Sie befinden sich mitten im Sommerurlaub oder sitzen auf gepackten Koffern und fiebern der Abfahrt entgegen. Aber: Die Sonne versteckt sich hinter Wolken und Regen. Da kann der Urlaub sprichwörtlich ins Wasser fallen.
Daher: Ist schlechtes Wetter ein Reisemangel wie Kakerlaken im Hotelzimmer?
Schlechtes Wetter ist kein Reisemangel! Schlechtes Wetter am Urlaubsort begründet keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Klägern unterliegt vor Gericht.
Am Landgericht Frankfurt: Die Klägerin hatte für Ende Dezember 2021 für sich und ihren Partner eine einwöchige Pauschal-Rundreise nach Ecuador für einen Gesamtpreis von rund 18.000 Euro gebucht. Nach Durchführung der Reise verlangte sie eine Minderung von rund 6.000 Euro des Reisepreises.
1 Woche für 18.000 Euro - man könnte schon darüber streiten, ob das sinnvoll ist :-)
Nun war Regenzeit in Ecuador. Könnte man wissen oder aber auch nicht. Die Klägerin reicht nun Klage ein beim Gericht nach Rückkehr vom Urlaub gegen den Reiseveranstalter.
Ist ja auch unmöglich, das es regnet.
Sie begründete dies damit, dass das Wetter während ihrer Reise sehr schlecht gewesen sei und sie daher die Landschaft und die Tierwelt nicht so genießen konnte, wie sie es erwartet hatte.
Was sagt das Gericht?
Entgegen der Ansicht der Klägerin habe der Reiseveranstalter nicht darauf hinweisen müssen, dass im Dezember in Ecuador Regenzeit herrscht, äußerte sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Denn dies hätte bereits durch eine einfache Internetrecherche erkannt werden können. Wetterbedingungen seien nicht Leistungsbestandteil der gebuchten Reise.