WLAN in Gästezimmern und Ferienwohnungen – Ein Muss?
WLAN in Ferienwohnungen ist für viele Gäste unverzichtbar – und für Vermieter oft eine rechtliche Herausforderung. Urbanbnb zeigt, wie Sie sich absichern!
#### WLAN in Gästezimmern und Ferienwohnungen – Ein Muss?
In unserer vernetzten Welt ist WLAN unverzichtbar. Besonders unterwegs möchten Gäste auch bei Zeitwohnen oder während einer beruflichen Reise verbunden bleiben, sei es für berufliche Zwecke oder für private Kommunikation über verschiedene Messenger-Apps. Claudia Urban von urbanbnb.de erklärt: „Das Internet ist heute für viele so wichtig wie Strom oder Wasser. Ein Aufenthalt ohne WLAN ist für die meisten Gäste schwer vorstellbar, und das mobile Datenvolumen reicht häufig nicht aus, um den Bedarf zu decken. Daher ist die WLAN-Verfügbarkeit ein wichtiger Entscheidungsfaktor bei der Wahl der Unterkunft.“
#### Rechtliche Herausforderungen beim WLAN-Angebot
Das Einrichten eines Gäste-WLANs ist meist unkompliziert und kostengünstig. Doch lange Zeit konnten Gastgeber durch die sogenannte Störerhaftung zur Verantwortung gezogen werden, wenn Gäste das WLAN für illegale Zwecke nutzen, beispielsweise für Filesharing. In solchen Fällen drohte dem Gastgeber eine Abmahnung mit teuren Rechtsfolgen, da er als „Störer“ haften musste, selbst wenn er den Verstoß nicht selbst beging.
Im Juni 2016 wurde jedoch das Telemediengesetz angepasst, wodurch die Haftung für Anbieter deutlich reduziert wurde. Diese Neuerung erleichtert es Vermietern, rechtssicher WLAN anzubieten. Allerdings ist die Störerhaftung nicht vollständig abgeschafft, und die Gesetzeslage bleibt komplex.
#### Wie können sich Gastgeber absichern?
Um rechtliche Risiken zu minimieren, empfiehlt urbanbnb, eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit den Gästen zu schließen, in der auf die geltenden Regeln und die Haftung des Gastes hingewiesen wird. Eine solche Vorlage als Muster bietet urbanbnb seinen Vermietern im Gastgeber-Login an. Diese Vereinbarung schützt den Gastgeber, da sie nachweist, dass der Gast über die Richtlinien belehrt wurde und die Verantwortung für Missbrauch trägt.
#### Praktische Tipps für sicheres Gäste-WLAN
Markus Urban, der seit 1996 gemeinsam mit Claudia die älteste Bed&Breakfast-Agentur Stuttgarts führt, gibt weitere Tipps:
- Zwei WLAN-Netzwerke einrichten: Viele Internetprovider bieten an, ein separates Gäste-WLAN einzurichten. Dieses kann getrennt vom eigenen Netzwerk betrieben werden.
- Sichere Gerätewahl: Verwenden Sie einen Router, der per Remote verwaltet werden kann – dies ist besonders praktisch bei externen Ferienwohnungen.
- Netzwerksicherheit: Schützen Sie das WLAN mit WPA2-Verschlüsselung, und vermeiden Sie veraltete Sicherheitsstandards (z.B. WEP).
- Nutzungsvereinbarung unterzeichnen lassen: Lassen Sie die Vereinbarung vom Gast unterschreiben und heben Sie sie für mindestens 3 Jahre auf.
#### Was tun bei einer Abmahnung?
Falls trotz Schutzmaßnahmen eine Abmahnung erfolgt, ist schnelles Handeln wichtig. Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Urbanbnb kooperiert mit einer Kanzlei für Medien- und Internetrecht, die in solchen Fällen unterstützen und den Rückgriff auf den Gast prüfen kann. Mit den richtigen Vorkehrungen haben Sie jedoch gute Chancen, die Angelegenheit abzuwehren und Ihre Gäste weiterhin sicher und sorgenfrei online zu bringen.
Fazit
Ein Gäste-WLAN ist heute genauso wichtig wie ein Fernseher – Gäste wissen diesen Service zu schätzen. Sie können ihn als Zusatzleistung gegen eine Gebühr oder als festen Bestandteil der Unterkunft anbieten. Urbanbnb steht Gastgebern mit Rat und Tat zur Seite, sodass das Internetangebot Ihren Gästen zum rundum sorglosen Erlebnis wird!