Wohnen auf Zeit: Warum UrbanBnB für Sie als Vermieter:innen die bessere Wahl ist
Die kurzfristige Vermietung von Wohnungen ist in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) häufig Anlass für Streitigkeiten. Täglich wechselnde Gäste, Lärmbelästigungen und unbekannte Personen im Hausflur – das alles führt zu Unmut bei Nachbarn und Mitbewohnern. Bei UrbanBnB gibt es diese Probleme nicht, und hier erfahren Sie, warum!
#### UrbanBnB: Wohnen mit Konzept und Harmonie
Unser Modell ist anders: Wir setzen auf Wohnen auf Zeit – das bedeutet, unsere Gäste bleiben im Durchschnitt 5 bis 9 Monate. Keine tägliche An- und Abreise, kein ständiger Wechsel, sondern Gäste, die für längere Zeit ein Zuhause suchen – ob beruflich oder privat. Dadurch entsteht eine angenehme und stabile Wohnsituation, die sich auch positiv auf Ihre Nachbarschaft auswirkt. ✨
Viele Plattformen wie Airbnb, Booking oder typische Monteurzimmer-Anbieter konzentrieren sich auf die Kurzzeitvermietung, häufig nur für wenige Tage oder Wochen. Das sorgt oft für Unruhe und Unstimmigkeiten in Eigentümergemeinschaften. Bei UrbanBnB haben Sie stattdessen eine Lösung, die Nachhaltigkeit und Ruhe fördert.
##### Kurzzeitvermietung in WEGs: Was der BGH entschieden hat ⚖️
Hintergrund
Die Frage, ob Wohnungseigentümer ihre Wohnungen kurzzeitig an Dritte vermieten dürfen, sorgt immer wieder für Diskussionen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Solche Regelungen können in der Teilungserklärung festgelegt werden. Doch was passiert, wenn diese Klauseln übermäßig ausgenutzt werden und regelmäßig neue Gäste für Unruhe sorgen? Der Bundesgerichtshof (BGH) musste hierzu eine Grundsatzentscheidung treffen.
Der Fall im Detail
In einer WEG mit acht Wohnungen enthielt die Teilungserklärung die Erlaubnis, Wohnungen auch kurzfristig – etwa an Feriengäste – zu vermieten. Allerdings kam es zu Beschwerden der übrigen Eigentümer, weil eine Wohnung von der Klägerin regelmäßig an wechselnde Mieter vergeben wurde.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss daraufhin mit 75 % Mehrheit, die Teilungserklärung zu ändern. Zukünftig sollte die kurzfristige Vermietung – etwa an Feriengäste oder befristet Tätige – verboten sein. Die Klägerin, die von dieser Änderung direkt betroffen war, erhob Klage gegen diesen Beschluss. Das Amtsgericht gab ihr Recht, ebenso wie später das Landgericht und schließlich der BGH.
##### Was der BGH entschieden hat
Der BGH stellte klar, dass solche Änderungen die Zustimmung aller Eigentümer erfordern, da hier ein mehrheitsfestes Recht des Sondereigentümers betroffen ist. Dazu zählen insbesondere Rechte, die die Zweckbestimmung der Wohneinheiten betreffen – also die Frage, wie eine Wohnung genutzt werden darf. Änderungen an dieser Zweckbestimmung können erhebliche Auswirkungen auf den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentums haben und dürfen daher nicht ohne Zustimmung des betroffenen Eigentümers vorgenommen werden.
Die „Allgemeine Öffnungsklausel“, die Änderungen der Teilungserklärung mit qualifizierter Mehrheit erlaubt, greift in diesem Fall nicht. Das Recht, mit seinem Eigentum nach § 13 Abs. 1 WEG frei zu verfahren, ist durch Art. 14 GG geschützt und unterliegt besonderen Schranken. Ein Verbot kurzfristiger Vermietungen greift so tief in die Rechte des Eigentümers ein, dass hierfür die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich ist – also auch die desjenigen, der die Vermietung praktiziert.
##### Auswirkungen und Rechte der Eigentümergemeinschaft
Auch wenn kurzfristige Vermietungen nicht ohne Weiteres verboten werden können, bedeutet das nicht, dass Miteigentümer störendes Verhalten dulden müssen. Bei konkreten Problemen wie Lärm, Überbelegung oder Verstößen gegen die Hausordnung können Ansprüche auf Unterlassung geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 3 WEG). Eine allgemeine Änderung der Zweckbestimmung ist jedoch rechtlich nicht zulässig, solange nicht alle Eigentümer einverstanden sind.
Fazit für Verwalter:innen und Eigentümer:innen
Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Grenzen von Öffnungsklauseln zu kennen und die Rechte von Eigentümern zu wahren. Änderungen an der Zweckbestimmung von Sondereigentum sind nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich. Kurzfristige Vermietungen sind somit weiterhin Teil der zulässigen Wohnnutzung, es sei denn, der Eigentümer selbst stimmt einer Einschränkung zu.
#### Wohnen auf Zeit: Warum UrbanBnB für Sie als Vermieter:innen die bessere Wahl ist
Die kurzfristige Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com kann in WEGs Konflikte auslösen. Täglich wechselnde Gäste, unruhige Nachbarn und Unsicherheiten bei der Rechtslage sind die Folge. Doch bei UrbanBnB sieht es anders aus. Mit unserem Konzept des Wohnens auf Zeit vermeiden Sie diese Probleme und profitieren von langfristigen, zuverlässigen Gästen.
Warum UrbanBnB?
##### 1. Langfristige Gäste für mehr Harmonie und Stabilität
Unsere Gäste bleiben im Schnitt zwischen 5 und 9 Monaten. Ob beruflich bedingt, während eines Umzugs oder für ein Projekt – die Aufenthalte sind lang genug, um Ruhe und Stabilität zu schaffen. Dadurch bleibt die Nachbarschaft harmonisch und frei von den häufigen Wechseln, die bei Tagesvermietungen üblich sind.
##### 2. Attraktive Zielgruppen
Bei uns wohnen Geschäftsreisende, Berufspendler:innen, Handwerker:innen oder Familien – Menschen, die für eine Weile ein Zuhause suchen und Wert auf ein gepflegtes Umfeld legen. Das minimiert Konflikte mit der Nachbarschaft und sichert eine ruhige Wohnatmosphäre.
##### 3. Keine Rechtsstreitigkeiten in der WEG
Weil wir uns auf Zeitwohnen ab einem Monat spezialisiert haben, bleiben wir im rechtlich sicheren Rahmen der Wohnnutzung. Unsere Vermieter:innen müssen sich keine Sorgen über Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft machen, denn unsere Mietdauer entspricht den üblichen Regelungen.
##### 4. Mehr Einnahmesicherheit und weniger Aufwand
Längere Aufenthalte bedeuten nicht nur weniger Fluktuation, sondern auch eine stabilere Einnahmequelle. Zusätzlich kümmern wir uns um die Vermarktung und die Betreuung der Gäste, sodass Sie als Vermieter:in entlastet werden.
##### UrbanBnB vs. Kurzzeitportale
Während Plattformen wie Airbnb oder Booking auf Kurzzeitvermietungen setzen, die nur wenige Tage oder Wochen dauern, bietet UrbanBnB eine nachhaltige Alternative. Mit unserem Fokus auf Wohnen auf Zeit schaffen wir ein Modell, das nicht nur Vermieter:innen, sondern auch Nachbarn und der gesamten WEG zugutekommt. ✨
Setzen Sie auf UrbanBnB und genießen Sie die Vorteile einer professionellen Vermietung ohne die typischen Konflikte der Kurzzeitvermietung!